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 Betreff des Beitrags: Verfassung
BeitragVerfasst: 06.08.2008, 18:19 
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Registriert: 27.04.2007, 00:00
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Hauszugehörigkeit: Grey-Empire
Damit sie jeder lesen kann, poste ich sie mal hier.

Verfassung hat geschrieben:
Der Aufbau der Freien Sternenrepublik Emperor
§1 Grundlagen
1.1 Jedes Mitglied der Sternenrepublik besitzt das Recht auf freie Meinungsäußerung, freie Wahl seine Zugehörigkeit zu einem Haus, Vereinigungsfreiheit und Reisefreiheit in den Grenzen der Sternenrepublik.
1.2 Jedes Mitglied und jedes Haus der Sternenrepublik genießt den Schutz durch alle anderen Mitglieder und Häuser der Sternenrepublik.
1.3 Die Freie Sternenrepublik Emperor ist ein föderaler Zusammenschluss und beruht auf den Prinzipien der Zusammenarbeit und des Zusammenhalts.

§2 Demokratischer Aufbau der Sternenrepublik
2.1 Die oberste Vertretung der Herrscher der Sternenrepublik ist der Bundestag. Jedes verdiente Mitglied des Verbundes hat das Recht diesem anzugehören, sollte ein Mitglied des Bundestages(MdB) für ihn bürgen.
2.2 Die oberste Vertretung der Häuser der Sternenrepublik ist der Hausrat. Jedes Haus erhält in diesem Gremium einen Sitz und eine Stimme.
2.3 Der Bundestag wählt mit der Mehrheit seiner Mitglieder(absolute Mehrheit) den Kanzler, der mit einen Stab an Ministern, der Bundesregierung, die Verwaltung der Sternenrepublik übernimmt. Jede Ernennung eines Ministers bedarf der Zustimmung des Bundestages
2.4 Die gesetzgebende Gewalt liegt einzig beim Bundestag und beim Hausrat.

§3 Die Verwaltung des Verbundes
3.1 Der Bundestag erlässt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen(einfache Mehrheit) Gesetze zur Verwaltung der Sternenrepublik. Diese müssen vom Hausrat mit einfacher Mehrheit bestätitgt werden.
3.2 Jedes Mitglied der Sternenrepublik kann Vorschläge für Gesetzte und Verordnungen erlassen.
3.3 Jedes Mitglied der Sternenrepublik ist an die Weisungen der Bundesregierung gebunden, sollten diese nicht bestehende Gesetze und die Grundrechte verletzen.

§4 Außenpolitik
4.1 Der oberste Repräsentant der Sternenrepublik ist der Kanzler. Er und der Außenminister sind für die äußeren Beziehungen zuständig.
4.2 Alle außenpolitischen Verträge bedürfen der Zustimmung des Bundestages und des Hausrates mit einfacher Mehrheit.
4.3 Jedem Mitglied der Sternenrepublik obliegt es nach außen hin mit bestem Wissen und Gewissen aufzutreten und Kontakte zu anderen Herrschern und Häusern zu knüpfen
4.4 Es ist jedem Mitgliedshaus möglich eigene außenpolitische Verträge abzuschließen. Diese müssen der Verbundsführung gemeldet werden und können vom Hausrat oder dem Bundestag mit einfacher Mehrheit gekündigt werden.(Diese Möglichkeit sollte beim Aushandeln der Verträge berücksichtigt werden.)

§5 Der Kriegszustand
5.1 In Friedenszeiten liegt die Führung der eigenen Flotten bei den Mitgliedshäusern.
5.2 Im Falle eines Angriffs oder auf den Antrag der Bundesregierung hin müssen der Bundestag und der Hausrat mit absoluter Mehrheit den Kriegszustand feststellen, damit dieser in Kraft tritt.
5.3 Im Kriegszustand geht die Befehlsgewalt über die Flotte auf die Bundesregierung über, die nach Absprache mit dem Hausrat handelt.
5.4 Im Kriegszustand können einzelne Grundrechte vom Bundestag und vom Hausrat eingeschränkt werden. Dies darf nur befristet geschehen.


Strafgesetzbuch
§ 1 Allgemeines
1.1 Es ist das Recht eines jeden, jeden anzuklagen und schlüssige Beweise vor dem Bundestag vorzubringen.
1.2 Das Strafmaß steigert sich je mehr ein Mitglied sich seiner Schuld bewusst war und je verantwortungsvoller die Ämter sind, die er bekleidet.


§ 2 Spionage wird in leichte und schwere Fälle unterteilt.
2.1 Leichte Spionage umschliesst die Herausgabe der Mitglieder eines Hauses, die Haus-KK und die Weitergabe von Informationen aus dem Allgemeinen. Diese Vergehen werden mit einer Verwarnung geahndet und bei 2facher Wiederholung mit dem Strafenkatalog der schweren Spionage geahndet.
2.2 Schwere Spionage umschliesst die Vergehen der Herausgabe von Informationen der oberen Führungsebenen, der Hausstruktur, sowie die Vergehen der leichten Spionage im Kriegsfall. Die schwere Spionage wird mit einer Wegnahme von 25-50% der Planeten geahndet.


§ 3 Feindlicher Angriff eines Emperor-Mitgliedes wird in Schiffsangriffe und KP-Angriffe unterteilt.
3.1 Schiffsangriffe werden mit dem sofortigen Abschuss des Mitglieds bestraft.
3.2 Feindliche Eroberungen eines Planeten/Kampfplaneten wird beim ersten Mal verwarnt und beim zweiten Angriff mit dem sofortigen Abschuss bestraft.
3.3 Dem Hausrat steht es frei dieses Mitglied der Sternenrepublik zu verweisen, was einer Kriegserklärung gleichkommt.
3.4 Reparationen müssen in jedem Fall gezahlt werden. Diese werden von der Verbundsführung und dem Geschädigten ausgehandelt. Das Höchststrafmaß beträgt 75% des Planeteneigentums.


§ 4 Schuldhaftes Handeln im Kriegsfall umschließt alle Tätigkeiten die dem Haus und dem Verbund im Kriegsfall schaden.
4.1 Schuldhaftes Handeln im Kriegsfall schließt Fahnenflucht, absichtliches Unterlassen einer Tätigkeit sowie Befehlsverweigerung.
4.2. Das schuldhafte Handeln im Kriegsfall wird mit einer Wegnahme von 25-75% der Planeten geahndet, sowie dem möglichen Ausschluss aus dem Verbund. Es greifen die Punkte 3.3 und 3.4.

_________________
,,Auch aus Steinen, die einem im Weg liegen, kann man etwas schönes bauen." (Erich Kästner)
Falls ihr Fragen habt schreibt mich an, per IGM, PN oder macht einen Frage im Newbieforum auf.

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